Bildung in der IG Metall

Wer?
Alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende, deren Arbeitsstelle sich im Saarland befindet.
Wie lange?
Die Dauer der Freistellung beträgt maximal sechs Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.

Wofür?
Das saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht Bildungsurlaub für die allgemeine Weiterbildung, die politische Weiterbildung und die berufliche Weiterbildung sowie für Veranstaltungen, die diese drei Bereiche integrieren.
Wie?
Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber Ford gegenüber zu beantragen. Neu ist, dass Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben muss.

Detaillierte und weiterführende Informationen erhaltet ihr über die Bildungsbeauftragten und Betriebsräte in den Bereichen.


Zusätzliche Informationen unter http://www.weiterbildung.saarland.de/

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