Wer?
Alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende, deren Arbeitsstelle sich im Saarland befindet.
Wie lange?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt sechs Arbeitstage im Kalenderjahr unter der Bedingung, dass der/die Arbeitnehmer/in die Hälfte der Tage als arbeitsfreie Zeit einbringt, z.B. bei vier Tagen Veranstaltungsdauer zwei Tage arbeitsfreie Zeit.
Als arbeitsfreie Zeit wird insbesondere verstanden:
- Tariflich, einzelvertraglich oder betrieblich vereinbarter Urlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage) übersteigt, arbeitsfreie Samstage,
- Freizeitausgleich, der dem Arbeitnehmer aufgrund geleisteter Überstunden zusteht, unbezahlter Urlaub.
Wofür?
Das saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht Bildungsurlaub für die allgemeine Weiterbildung, die politische Weiterbildung und die berufliche Weiterbildung sowie für Veranstaltungen, die diese drei Bereiche integrieren.
Wie?
Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber Ford gegenüber zu beantragen. Neu ist, dass Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben muss.
Weitere Informationen unter http://www.weiterbildung.saarland.de/
zu den Bildungsstätten...
- Kirkel - Bildungszentrum der Arbeitskammer des Saarlandes
http://www.bildungszentrum-kirkel.de/
Bildungsstätten der IG Metall...
- Bad Orb
www.bildung-beratung.igm.de - Sprockhövel
www.igmetall-sprockhoevel.de - Berlin
www2.igmetall.de/homepages/bs-berlin/ - Schliersee
www.igm-schliersee.de/ - Lohr
www.bildung-beratung.igm.de - Beverungen
www2.igmetall.de/homepages/bz-wbs/ - Inzell
www.kritische-akademie.de/

