Streik und Aussperrung

Unterstützung bei Streik

Die IG Metall zahlt ihren Mitglieder während des Arbeitskampfes eine Streikunterstützung. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich aus dem Durchschnittsbeitrag der letzten drei Monate.

Die Höhe der Streikunterstützung beträgt für eine Streikwoche:

  • bei einer Beitragsleistung von über 3 bis zu 12 Monaten das 12-fache des Durchschnittsbeitrages 
  • bei einer Beitragsleistung von über 12 Monaten bis zu 60 Monaten das 13-fache des Durchschnittsbeitrages 
  • bei einer Beitragsleistung von über 60  Monaten das 14-fache des Durchschnittsbeitrages 

Näheres regelt §23 der Satzung der IG Metall 

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).

 

Unterstützung bei Aussperrung und Maßreglung

Auch Mitglieder, die im Zusammenhang mit einer von der IG Metall beschlossenen Arbeitskampfmaßnahme ausgesperrt werden, bleiben nicht im Regen stehen. Ebenso die Mitglieder, die sich für die IG Metall und die von der IG Metall angestrebten Ziele einsetzen und deshalb entlassen oder arbeitslos werden.

Welche Leistungen sie erhalten, steht in §24 der Satzung der IG Metall

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).

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