Die Schwerbehindertenvertretung...

  • fördert die Eingliederung schwer behinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
  • Sie wacht z.B. darüber, dass die zu Gunsten schwer behinderter Menschen geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden, beantragt Maßnahmen die den schwer behinderten Menschen dienen, insbesondere solche präventiver Art, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwer behinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf ihre Erledigung hin.
  • Sie ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwer behinderten Menschen als Gruppe betreffen, zu unterrichten und anzuhören.
  • An dem Verfahren zur Prüfung, ob ein freier Arbeitsplatz mit einem schwer behinderten Menschen besetzt werden kann, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Entstehen Schwierigkeiten in Bezug auf das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis, so ist die Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber schon frühzeitig zu beteiligen, um eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitverhältnisses zu ermöglichen. Entsprechendes gilt bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
  • Soll schließlich das Arbeitsverhältnis eines schwer behinderten Menschen gekündigt werden, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. 

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