Notfall-Unterstützung

IG Metall-Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können mit einer Notfallunterstützung rechnen. Sie wird unbürokratisch gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Näheres regelt §28 der Satzung der IG Metall.

Einen Anspruch auf diese Leistung haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).

Unsere Social Media Kanäle