Tarifverträge

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen haben nur Mitglieder der IG Metall.

Etliche Arbeitgeber gewähren zwar auch denjenigen Beschäftigten tarifliche Leistungen, die selbst nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Diese individuellen Zusagen sind aber viel weniger wert als ein tarifvertraglicher Anspruch - das Unternehmen kann sie jederzeit kündigen.

Wer keinen Anspruch auf die Leistungen aus den Tarifverträgen hat, kann sich nur auf das Gesetz berufen. Die tariflichen Leistungen gehen in vielen Fällen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Manchmal müssen Tarifabschlüsse erst mit einem Arbeitskampf durchgesetzt werden. Im Fall eines Streiks unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder finanziell. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; für Auszubildende gibt es eine Sonderregelung.

Einzelheiten sind in §23 der Satzung der IG Metall geregelt.

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