04.01.2016 | Die ehrenamtlichen Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit des Saarlandes (Amtsperiode 2016-2020) wurden neu bestellt.
Durch die Beteiligung von Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als ehrenamtliche Richter wird ein besonders sachverständig besetztes Gericht geschaffen, denn sie sollen ihre besonderen Sach- und Fachkenntnisse mit in das Verfahren einbringen.
Die Beteiligung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an den arbeitsgerichtlichen Verfahren beruht auf der Erkenntnis, dass die Anschauungen der im Arbeitsleben stehenden bei der Rechtsfindung unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen sind. In allen Instanzen wirken daher neben den Berufsrichtern je ein ehrenamtlicher Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen mit.
Unsere Kolleginnen und Kollegen erfüllen somit bei den Arbeitsgerichten eine wichtige Aufgabe. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht, wie die des Berufsrichters.
Landesarbeitsgericht:
Arbeitsgericht Saarlouis:
Arbeitsgericht Saarbrücken: