Beitragsgerechtigkeit

IG Metall fordert Parität bei der gesetzlichen Krankenversicherung

15.06.2018 | Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent eingefroren. Die Versicherten, also Arbeitnehmer und Rentner zahlen ebenso 7,3 Prozent, haben aber den Zusatzbeitrag alleine zu tragen. Dieser Zusatzbeitrag betrug im Jahr 2005 0,9 Prozent und ist im Jahr 2016 auf 1 – 1,1 Prozent, je nach Krankenkasse, gestiegen.

Seit 2005 bis 2017 haben Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen eine Mehrbelastung von 130 Mrd. Euro.

Das belastet die Arbeitnehmer/innen je nach Einkommen bis zu 45 Euro monatlich und 560 Euro jährlich.

Krankenkassen und Gesundheitsökonomen erwarten einen weiteren Anstieg.

Wir als IG Metall haben diesen Bruch mit der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse immer abgelehnt.

Im Jahr 2016 haben wir eine Unterschriftenaktion durchgeführt und der Vorstand der IG Metall beschloss ein Positionspapier und betriebliche Aktionen.

Es wurde eine Bundesratsinitiative von 7 Ländern gestartet, mit dem Ziel, durch eine gesetzliche Regelung die vollständige Parität wieder herzustellen.

Unsere Aktivitäten zeigen Wirkung.

Die Parität steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Zurzeit gibt es einen Referentenentwurf zur Beitragsentwicklung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. April 2018.

Die Arbeitgeber laufen Sturm und wollen echte Parität verhindern.

Sie sagen:

1.    die hälftige Finanzierung der Krankenkassenbeiträge sei zu teuer, schade der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährde Arbeitsplätze.

2.    Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle müsse auf insgesamt 6 Wochen im Jahr begrenzt werden.

Das hätte zur Folge: Wenn die Grippe im Frühjahr zuschlägt, kann es im Herbst beim Beinbruch knapp werden.

3.    Sie fordern, die anteilige Finanzierung des Zusatzbeitrags müsse für die Arbeitgeber auf den halben Zusatzbeitrag der günstigsten wählbaren Kasse begrenzt werden.

 

Robert Hiry, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Völklingen sagte dazu: „Die Arbeitgeberverbände zündeln am sozialen Frieden im Land. Die Argumente der Arbeitgeber überzeugen nicht, denn die Wirtschaft brummt.“

Weiterhin argumentiert Hiry: “Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen und sorgt für eine sichere Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Wer sie infrage stellt, gefährdet den sozialen Frieden im Land. Die IG Metall hat im Jahr 1957 in Schleswig Holstein 16 Wochen lang gestreikt um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchzusetzen. Das lassen wir uns heute von den Arbeitgebern nicht mehr nehmen.“

 

Die Forderung der Arbeitgeber, ihren Anteil auf den halben Zusatzbeitrag der günstigsten wählbaren Kasse zu begrenzen, stellt für die übergroße Mehrheit der Versicherten die Parität nicht wieder her.

Die IG Metall hat dort einiges erreicht, allerdings ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch versucht wird, das Vorhaben zu Ungunsten der Versicherten zu verändern.

Die Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung muss wieder hergestellt werden, das ist mehr als gerecht, jetzt muss die Bundesregierung liefern.

Von: al

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