Die neuen Mitgliedsbeiträge der IG Metall

26.11.2024 | Auf dem Gewerkschaftstag 2023 wurde erstmals seit 1978 eine neue Beitragsstruktur beschlossen. Die neuen Beiträge gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Spätestens bis zum 1. Juli 2025 müssen somit alle IG Metall-Geschäftsstellen auf die neue Beitragsstruktur umstellen. In Abstimmung mit dem Ortsvorstand hat die Geschäftsstelle Völklingen die gegebenen Übergangsfristen damit vollumfänglich ausgeschöpft. Änderungen betreffen nun vor allem Beiträge für Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen / Sozialleistungen sowie Studierende und Schülerinnen und Schüler in Vollzeit. Für Beschäftigte bleibt der Beitrag weiterhin 1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens.

 Wer zahlt was im Betrieb?

  • Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Altersteilzeitler*innen in der aktiven und passiven Phase, dual Studierende sowie Azubis zahlen weiterhin 1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens. 
  • Beschäftigte im Krankenstand mit Entgeltersatzleistung, darunter fällt z.B. Krankengeld aber auch Arbeitslosengeld zahlen 0,5 % der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung. 
  • Beschäftigte in Elternzeit, in Privatinsolvenz, in unbezahlter Freistellung, in Vollzeitpflege von Angehörigen und im Krankenstand mit Bürgergeld zahlen 3 €

Überprüfung und Anpassung der Beiträge ab sofort bis zum 1. Juli 2025
Die Beiträge für Studierende und Schüler in Vollzeitweiterbildung, Personen in Elternzeit, Kranke mit Sozialleistungen, Personen in Privatinsolvenz oder Vollzeitpflege werden automatisch ab Januar 2025 überprüft und angepasst. 
Mitglieder, deren Arbeits- und Lebensphase sich ändert, können jederzeit in der IG Metall-Geschäftsstelle ihre Beiträge entsprechend anpassen lassen. Hierfür ist die Vorlage der letzten drei Entgeltabrechnungen oder des Leistungsbescheides erforderlich. 
Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen z.B. beim Arbeitslosengeld werden demnach ab dem 1. Juli 2025 auf den bezirklichen Durchschnittsbeitrag von 7,49 € angehoben, wenn bis zum 31. Mai 2025 kein Leistungsbescheid vorgelegt werden sollte. 

Weitere Informationen: https://www.igmetall.de/mitmachen/mitglied-werden/wer-zahlt-wie-viel-mitgliedsbeitrag

Wusstest Du, was u.a. so alles in Deinem Beitrag enthalten ist? 
- Persönliche Beratung im Betrieb und in Deiner IG Metall-Geschäftsstelle 
- Unterstützung bei Streik 
- Weiterbildung und Seminare 
- Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen 
- Arbeits- und Sozialrechtsschutz
- Freizeitunfallversicherung mit Krankenhaustagegeld 
- Unterstützung im Todesfall (auch für Partner*in)
- Teilnahme an Jubilarfeiern 
- Mitglieder Magazin 
- Vorteilhafte Angebote für Mitglieder 

Persönliche Leistungen ausrechnen, die Du von der IG Metall erhalten kannst. 

Von: rh

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