Information für Grenzgänger*innen

Grenzgänger*innen und Kurzarbeitergeld

31.03.2021 | Seit der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden vermehrten Aufkommen an Kurzarbeit entsteht eine besondere Problematik für unsere Grenzgänger. Kolleginnen und Kollegen, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, sehen sich seit einem Jahr einer Doppelbesteuerung des Kurzarbeitergeldes ausgesetzt. Das in Deutschland ohnehin schon in nettoberechnete Kurzarbeitergeld wird in Frankreich nochmal versteuert. Dies stellt de facto eine Doppelbesteuerung dar und ist sozialpolitisch als nicht europarechtskonform zu bewerten.

Yannick Kuntz, Eugen Roth, Olivier Hess, Lars Desgranges, Helmut Riehm, Cedric Moltini, Markus Andler

„Die sozialen Folgen der Kurzarbeit durch die Reduzierung des Einkommens sind für alle Beschäftigten bereits schwierig genug. Deswegen sei es hier dringend notwendig hier eine politische Lösung herbeizuführen“, so Lars Desgranges 1. Bevollmächtigter der IG Metall Völklingen.

Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich sind hier in der Pflicht sich auf eine angepasste Vorgehensweise zum Wohle unserer Grenzgänger zu einigen.

Rechtsgutachten der IG Metall

Mittlerweile ist ein durch die IG Metall in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erstellt. Es kommt zu der Auffassung, dass die Berechnungsgrundlage des Kurzarbeitergeldes nicht europarechtskonform ist. Allerdings stellt sich immer noch die Frage, wie der Rechtsanspruch durchgesetzt werden soll?
Ein Klageweg des einzelnen Grenzgängers vor dem zuständigen Sozialgericht ist durch die Rechtsprechung ausgeschlossen, da der Begünstigte des Kurzarbeitergeldbescheides der Arbeitgeber ist.
Somit kann der betroffene Arbeitnehmer Klage gegen seinen Arbeitgeber führen und ihm entgangenen Lohn vorwerfen. Allerdings ist bei diesem Klageweg nicht klar, ob das zuständige Arbeitsgericht das Verfahren, aufgrund von Unzuständigkeit, an das Sozialgericht überweist oder das Verfahren niederschlägt.
Nach Abwägung der rechtlichen Folgen haben wir uns daher für den politischen Weg entschieden.

Anschreiben an die Bundesminister für Finanzen sowie Arbeit und Soziales

Bereits im Juli 2020 hatten wir, als IG Metall und DGB, Olaf Scholz (Minister für Finanzen) sowie Hubertus Heil (Minister für Arbeit und Soziales), angeschrieben und ihnen den Sachverhalt und unsere Auffassung mitgeteilt.
Das Bundesministerium hat im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid 19 Pandemie auf der Fachebene versucht, eine Übereinkunft mit der französischen Staatsregierung zu erzielen, in der Frankreich auf die Besteuerung von Kurzarbeitergeld aus Deutschland verzichtet. Dies wurde durch Frankreich abgelehnt. In den Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen an Deutschland grenzenden Ländern wurde diese Übereinkunft erzielt.
Warum gerade unsere französischen Grenzgänger*innen hier weiter auf eine Lösung warten müssen, ist demnach nicht nachvollziehbar.
Nutze doch die Gelegenheit und teile Deinen Unmut Deinem Abgeordneten mit oder nutze die Möglichkeit, Beschwerde gegen das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen beim französischem Finanzministerium einzulegen.
Um eine faire Lösung zu bekommen, muss der Konflikt auf beiden Seiten der Grenze geführt werden. Die IG Metall steht hier an der Seite der Grenzgänger und hat deshalb das Thema gemeinsam mit dem DGB und betroffenen Kollegen nochmals thematisiert. Neben der Übergabe einer Petition wurde deshalb mit Eugen Roth (Mitglied im Ausschuss für Europafragen) besprochen, dass das Thema nochmals in den Ausschuss eingebracht wird. Von hier aus will man weiter Druck auf die Bundesgesetzgebung in Deutschland und Frankreich machen.

Wir bleiben dran

Momentan wird auf deutscher Seite der Grenze an einer Veränderung in den Formulierungen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes gearbeitet. Sobald es hier eine Lösung gibt, werden wir darüber berichten.
Gemeinsam werden wir in der Lage sein etwas in diesem Thema zu bewegen. Hierfür benötigen wir aber wohl weiterhin Zeit und Ausdauer. Ein Druckaufbau auf der französischen Seite ist daher aus unserer Sicht ebenfalls zwingend notwendig, um hier bessere Bedingungen für unsere Grenzgänger in Kurzarbeit umzusetzen.

Von: rh

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