Ungerechtigkeiten beim Kurzarbeitergeld korrigieren

06.04.2020 | Als IG Metall Völklingen haben wir vergangene Woche die saarländischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und gefordert, dass die Beschäftigten jetzt die Hilfe der Politik und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im Zuge der Corona-Pandemie dringend benötigen. „Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sind soziale Schieflagen zu verhindern, daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden“, so Lars Desgranges, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Völklingen.

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Eine deutlich zurück gefahrene Produktion bis hin zu Werksschließungen, geschlossene Büros, geschlossene Gastronomiebetriebe oder Hotels bedeuten für die Beschäftigten enorme Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent des Haushaltseinkommens. Zudem sind Dienstleister und Kleinbetriebe durch die Auswirkungen der Pandemie in ihrer Existenz massiv gefährdet. Millionen von Arbeitnehmerhaushalten geraten bei laufenden Mieten und anderen finanziellen Verpflichtungen in existentielle Nöte, die es abzufedern gilt. Besonders Niedrigverdiener*innen treffen die massiven Einkommensverluste hart.

Die Gewerkschaften fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung ein.
Einige Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung, indem sie Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort wo dies bisher nicht geschehen ist, fordert die IG Metall die Arbeitgeber auf, schnellstens auf das Angebot zu Verhandlungen einzugehen und eine Aufzahlungsregelung zur Kurzarbeit abzuschließen. Dies ist gerade jetzt möglich und notwendig, da die Arbeitgeber durch die Politik bei den Sozialabgaben für in Kurzarbeit befindliche Beschäftigte entlastet wurden. Viele Arbeitgeber verweigern allerdings den Beschäftigten ihren Anteil an dieser Entlastung.

Die Bundesregierung und alle Mitglieder des deutschen Bundestages fordern wir auf, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne starke Betriebsräte eine Mindestsicherung von 80 Prozent des Haushaltseinkommens zu ermöglichen. Dies verlangt, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten.

Deshalb möchten wir Sie dringend bitten, die Rechtsverordnung entsprechend zu korrigieren.

Damit nach der Krise die Wirtschaft wieder anlaufen kann, ist es zwingend notwendig, dass große Teile der Bevölkerung nicht in eine finanzielle Notlage kommen. Nur mit einer intakten Binnennachfrage und einem staatlichen Schutzschild kann eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung stattfinden.

Von: al

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