Rechtsschutz

Über 2 000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr.

Der Rechtsschutz der IG Metall für ihre Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen. Allein im Jahr 2003 konnte die IG Metall in rund 50 000 Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten Rechtsschutz leisten: Im Durchschnitt kamen pro Streitfall 3500 Euro für den jeweiligen Arbeitnehmer heraus.

In diesen Fällen kann unser Rechtsschutz genutzt werden:

  • Arbeitsverhältnis
    Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung
  • Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis z. B. Aufenthaltsberechtigung  
  • Maßregelung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit
  • Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat.) z. B. steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz
  • Sozialversicherung z. B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung
  • Kriegsdienstverweigerung

Beispiel Kündigungsschutzprozess, Streitwert 8.000,00 Euro:

Es werden vier Monatseinkommen (alte Bundesländer) à 2000,00 Euro brutto zugrunde gelegt.

1. Instanz
Gerichtskosten (ohne evtl. Zeugenentschädigung)

498,00 Euro

 

Rechtsanwaltskosten
 

1.218,00 Euro

 

2. Instanz
Gerichtskosten (ohne evtl. Zeugenentschädigung)

664,00 Euro

 

Rechtsanwaltskosten

1.361,38 Euro

 

Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers

1.361,38 Euro

 

Insgesamt

5.102,76 Euro

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