24.03.2017 | Wahlberechtigte, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können an der Wahl nur teilnehmen, wenn sie bei dem Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen. Sofern Du den Antrag noch nicht gestellt hast, haben wir zur Vereinfachung den Antrag hier zum Download zur Verfügung gestellt.