IG Metall Völklingen
Die IG Metall zahlt ihren Mitglieder während des Arbeitskampfes eine Streikunterstützung. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich aus dem Durchschnittsbeitrag der letzten drei Monate.
Die Höhe der Streikunterstützung beträgt für eine Streikwoche:
Näheres regelt §23 der Satzung der IG Metall
Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).
Auch Mitglieder, die im Zusammenhang mit einer von der IG Metall beschlossenen Arbeitskampfmaßnahme ausgesperrt werden, bleiben nicht im Regen stehen. Ebenso die Mitglieder, die sich für die IG Metall und die von der IG Metall angestrebten Ziele einsetzen und deshalb entlassen oder arbeitslos werden.
Welche Leistungen sie erhalten, steht in §24 der Satzung der IG Metall
Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).
IG Metall Geschäftsstelle Völklingen
Poststraße 33
66333 Völklingen
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