Unterstützung bei Todesfällen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen.

Bei der IG Metall können Hinterbliebene durch Zahlung eines Sterbegeldes weiterhin unterstützt werden.
Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung.

Beispielsweise beträgt die Unterstützung bei einem Monatsbeitrag von 20 Euro und einer Dauer der Mitgliedschaft von über 20 Jahren 630 Euro

Näheres regelt §30 der Satzung der IG Metall

Bei Todesfällen infolge eines Unfalles wird zusätzlich zum Sterbegeld eine Todesfallentschädigung im Rahmen der Freizeit-Unfallversicherung ausgezahlt.

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nur Mitglieder, die einen satzungsgemäßen Beitrag leisten (1% des Bruttoeinkommens).

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